Allgemeine Nutzungsbedingungen der Brevo-Dienste

1) Geltungsbereich und Definitionen

Die Sendinblue GmbH (nachfolgend „Brevo“ genannt) bietet über ihre Webseite www.brevo.com/de/ („die Webseite“) Dienste in Bezug auf Marketing und/oder geschäftliche E-Mail und/oder SMS an.

Brevo ist zertifizierter Partner der Certified Senders Alliance (CSA). Weitere Informationen zur CSA finden sich unter www.certified-senders.eu. Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB) regeln den Inhalt des Nutzungsverhältnisses zwischen Brevo und dem Kunden bzw. dem Nutzer der Dienste. Brevo bietet die Nutzung der Dienste und Webseiten nur zu diesen ANB an und widerspricht der Geltung anderer Bedingungen.

Eventuelle individuelle Vertragsabreden, die zwischen Brevo und dem Nutzer vereinbart werden, haben Vorrang vor diesen ANB. Bedingung für die Nutzung der Dienste von Brevo ist, dass die Nutzung der Dienste ausschließlich für eine unternehmerische Tätigkeit des Nutzers (§ 14 Abs. 1 BGB) erfolgt. Die in diesen ANB verwendeten Begriffe werden wie folgt definiert:“Nutzer“ ist jede natürliche oder juristische Person, welche die Brevo-Dienste nutzt.

Die von Brevo bereitgestellten „Dienste“ sind die Funktionen, die dem Nutzer über die Webseiten zur Verfügung gestellt werden, wie z.B. das Versenden von SMS und E-Mails, die Bereitstellung von Berichten oder die Optimierung der Zustellbarkeit von gesendeten Nachrichten. Die Liste der Funktionen ist hier ersichtlich: https://www.brevo.com/de/features/

Auftragsverarbeiter“ ist, wer die Datenverarbeitung im Auftrag eines für die Datenverarbeitung Verantwortlichen durchführt. Brevo wird als Auftragsverarbeiter des Nutzers tätig, der den Zweck und die Mittel der Datenverarbeitung definiert. Brevo) kann auch weitere Auftragsverarbeiter („Unterverarbeiter“) einsetzen, um die Datenverarbeitung durchzuführen.

Unter „Daten des Nutzers“ werden solche Daten verstanden, die von Brevo für den Nutzer im Rahmen der Erbringung der Dienste verarbeitet werden. „Personenbezogene Daten“ sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Unter „Parteien“ sind Brevo und der Nutzer zu verstehen.

2) Registrierung, Nutzerkonto, Nutzungsvertrag

Die Nutzung der Brevo-Dienste erfordert die Einrichtung eines Online-Kontos durch den Nutzer (das „Konto“). Der Nutzungsvertrag kommt mit der Freischaltung des Kontos durch Brevo nach Abschluss des Registrierungsprozesses unter Einbeziehung dieser ANB zustande. Für den Vertragsschluss stehen Deutsch und Englisch als Sprachen zur Verfügung.

Brevo wird dem Nutzer die Registrierung und das Zustandekommen des Nutzungsvertrages sowie die Buchung von Paketen und Zusatzleistungen unverzüglich auf elektronischem Weg an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse bestätigen.

Der Nutzer verpflichtet sich bei der Konto-Erstellung, die erforderlichen Informationen, insbesondere seinen Namen, Vornamen, seine E-Mail-Adresse sowie den Namen und die Adresse seines Unternehmens wahrheitsgemäß mitzuteilen. Diese Daten werden in Übereinstimmung mit der Brevo Datenschutzerklärung verarbeitet. 

Der Nutzer ist für die Richtigkeit der von ihm angegebenen Informationen verantwortlich und verpflichtet sich, seine Informationen unverzüglich zu aktualisieren oder Brevo über Änderungen der Informationen zu informieren.

Die Nutzer wird den Zugang zum Konto nicht an Dritte weitergeben und ergreift geeignete Maßnahmen, um den Zugriff Dritter auf sein Konto zu verhindern. Der Nutzer ist für unter seinem Account getätigte Handlungen verantwortlich, es sei denn er hat diese Handlungen nicht zu vertreten. Zu vertreten hat der Nutzer dabei auch die Nutzung durch Dritte, die durch ein Verschulden des Nutzers ermöglicht wird. 

Der Nutzer verpflichtet sich, Brevo im Falle einer betrügerischen oder sonst unberechtigten Nutzung seines Kontos unverzüglich zu benachrichtigen und sein Zugangspasswort unverzüglich zu ändern. Alle Kosten, die sich aus einer unberechtigten Nutzung des Kontos des Nutzers bis zur Information von Brevo hierüber ergeben, trägt der Nutzer, es sei denn, der Nutzer hat dies nicht zu vertreten.

Brevo haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung des Accounts durch Dritte, mit oder ohne Zustimmung des Nutzers, entstehen, es sei denn, Brevo hat die Nutzung durch den Dritten zu vertreten.

Brevo speichert die über seine Plattform gesendeten Nachrichten im Auftrag des Nutzers. Verteilerlisten werden so lange geführt, wie der Nutzer sein Konto korrekt eingerichtet und aktualisiert hat. Brevo schützt die Integrität, Vertraulichkeit und Sicherheit der vertraulichen Informationen des Nutzers auf einem angemessenen Schutzniveau unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere etwaiger Risiken.

3) Pakete, Prepaid-Leistungen, sonstige Leistungen und Vergütung

3.1 Pakete

Der Nutzer schließt den Nutzungsvertrag jeweils für ein Paket ab. Der Nutzer hat insoweit die Wahl zwischen verschiedenen Paketen (Kostenlos, Lite, Premium, Enterprise), die jeweils einen spezifischen Funktionsumfang beinhalten und um zusätzliche Optionen (z.B. zusätzliche Postfächer) ergänzt werden können. Je nach vom Nutzer gewählten Paket können vom Nutzer versandte E-Mails einen Hinweis auf Brevo enthalten (z.B. ein Sent by Brevo-Logo). Zur Laufzeit von Paketen siehe Ziffer 7. 

Pakete haben jeweils ein bestimmtes E-Mail-Versandvolumen, das vom Nutzer bei Buchung seines Pakets gewählt werden kann. Das E-Mail-Versandvolumen ist die maximale Anzahl von E-Mails, die vom Nutzer in einem Monat auf Grundlage des von ihm gebuchten Pakets versandt werden dürfen. Soweit der Nutzer das E-Mail-Versandvolumen nicht in Anspruch nimmt, verfällt es am Ende des Monats.

3.2 Prepaid-Leistungen (Credits)

Der Nutzer kann zusätzlich E-Mail- oder SMS-Credits für den jeweils bei Buchung vereinbarten Verwendungszeitraum erwerben. Diese geben dem Nutzer die Berechtigung, die Dienste in einem entsprechenden Umfang über das vom Nutzer gebuchte Paket hinaus zu nutzen, d.h. eine bestimmte Anzahl von E-Mails oder SMS an Empfänger unter Nutzung der Dienste versenden zu können. Es gibt separate E-Mail-Credits und SMS-Credits, die zur Versendung im jeweiligen Übertragungsweg E-Mail oder SMS berechtigen und nicht getauscht, verrechnet oder übertragen werden können. Ein Credit berechtigt zur Versendung von einer Nachricht an einen Empfänger (1 Credit = 1 Nachricht x 1 Empfänger x 1 Übertragungsweg). SMS-Credits beziehen sich gemäß der Buchung des Nutzers jeweils nur auf Empfänger in einem bestimmten Empfangsland mit einer bestimmten internationalen Vorwahl (z.B. +39 für Italien) und können nicht anderweitig verwendet werden. 

Soweit der Nutzer Credits im vereinbarten Verwendungszeitraum bzw. bis zum Ablaufdatum nicht in Anspruch nimmt, verfallen diese.

3.3 Sonstige zusätzliche Leistungen

Brevo bietet sonstige Leistungen (z.B. Erstellung einer Newsletter-Vorlage bzw. Templates, Responsive Design, Inbox Testing) an, die auf den Webseiten – soweit kostenpflichtig – mittels des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ verbindlich gebucht werden können.

Nach Buchung der Erstellung einer Newsletter-Vorlage erhält der Nutzer von Brevo einen Fragebogen zu Inhalten und Gestaltung der Vorlage (z.B. hinsichtlich Logo, Menüpunkte etc.). Nach Beantwortung und Lieferung der diesbezüglichen Objekte (z.B. Grafiken, Bilder, Logos, Texte) durch den Nutzer erstellt Brevo daraus einen Layout-Entwurf. Der Nutzer erteilt Brevo innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt die Freigabe bzw. Abnahme oder teilt Brevo etwaige Korrekturvorgaben mit. Der Nutzer hat dabei Anspruch auf zwei kostenlose Korrekturschleifen, deren Vorgehen und Bedingungen wie folgt bestimmt sind: Die Korrekturvorgaben haben sämtliche Punkte zu umfassen, die durch Brevo zu bearbeiten sind. Bei Vorliegen von Korrekturvorgaben wird dem Nutzer die überarbeitete Vorlage in einem angemessenen Zeitraum übergeben. Der Nutzer erteilt hiernach innerhalb von 2 Wochen die Freigabe bzw. Abnahme oder teilt Brevo weitere Korrekturvorgaben mit; die weiteren Korrekturvorgaben dürfen sich nur auf Korrekturen von Brevo beziehen. Weitergehende Änderungswünsche oder sonstige mehr als unerhebliche zusätzliche Leistungen auf Veranlassung des Nutzers (z.B. Erstellung von Grafiken) sind Gegenstand einer gesonderten Beauftragung. Der hierdurch entstehenden Kosten werden dem Nutzer nach den allgemeinen Sätzen von Brevo gesondert berechnet.

Die Nutzungsrechte sämtlicher beauftragter Newsletter-Vorlagen und Templates sind für den Auftraggeber an die Nutzung der Dienste gekoppelt. Diese dürfen insbesondere nicht auf eigenen Servern gespeichert werden oder bei anderen Dienstleistern genutzt werden. 

3.4 Vergütung

Mit Abschluss eines Nutzungsvertrags für ein Paket verpflichtet sich der Nutzer, die dafür vereinbarte Vergütung an Brevo zu entrichten. Für Prepaid- oder sonstige zusätzliche Leistungen hat der Nutzer die insoweit jeweils vereinbarte Vergütung wie vereinbart an Brevo zu zahlen. 

Die auf den Webseiten angezeigten Preise verstehen sich ohne Gebühren und zuzüglich etwaig anfallender Umsatzsteuer. Zusätzliche Gebühren werden ggf. wie vereinbart und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhoben.

4) Nutzung der Dienste

4.1 Einhaltung der geltenden Vorschriften

Jede Partei erklärt, dass sie die für ihre Tätigkeit geltenden gesetzlichen Vorschriften einhalten wird.

Der Nutzer stellt sicher, dass seine Nutzung der Brevo-Dienste nicht gegen Gesetzes-, Verwaltungsvorschriften oder anwendbare internationalen Abkommen verstößt,  insbesondere nicht gegen das Recht der Bundesrepublik Deutschland, das Recht des Staates, in dem der Nutzer seinen Geschäftssitz hat und das Recht des Staates, in dem die in Verteilerlisten des Nutzers aufgeführten Personen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Vor allem sind wettbewerbs-, straf-, urheber-, marken-, kennzeichnungs-, patent- und namensrechtliche Regelungen, Vorschriften zum Jugendschutz und sonstige Rechte Dritter einzuhalten. Der Nutzer wird insbesondere auch alle bestehenden gesetzlichen Informationspflichten beachten und einhalten, z.B. zur Anbieterkennzeichnung (§ 5 TMG), bei kommerzieller Kommunikation (§ 6 TMG) und zur Widerruflichkeit von Einwilligungen und Abbestellen von E-Mails.

Der Nutzer stellt sicher, dass ihm die ausdrückliche und noch gültige Einwilligung des betreffenden Empfängers oder eine gesetzliche Erlaubnis zum Versand bzw. Erhalt von Werbung bzw. kommerzieller Kommunikation vorliegt.

Kann der Nutzer keine gesetzliche Erlaubnis und keine Einwilligung des Empfängers für den Versand von werblichen Nachrichten nachweisen, so ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet, wenn Brevo deshalb eine berechtigte Beschwerde oder Abmahnung erreicht.

Die Vertragsstrafe beträgt:

  • 40,00 EUR im Falle einer Beschwerde eines Empfängers einer E-Mail bei Brevo, durch die Brevo ein Bearbeitungsaufwand (z.B. telefonische Bearbeitung, E-Mail-Bearbeitung) entsteht;
  • 500,00 EUR im Falle einer Abmahnung durch einen Empfänger einer E-Mail, eines Wettbewerbers oder eines anspruchsberechtigten Verbandes;
  • 5001,00 EUR im Falle einer Beschwerde bei der Certified Senders Alliance, die zu einer Rüge oder dem Verlust des Whitelist-Status führen kann.

Liegen Brevo aufgrund einer vom Nutzer durchgeführten E-Mail-Kampagne mehrere solcher Beschwerden vor, ist Brevo berechtigt, unter Berücksichtigung der vorbezeichneten Beträge für einen Einzelverstoß eine angemessene Gesamtvertragsstrafe nach billigem Ermessen zu bestimmen, deren Höhe im Streitfall vom Nutzer beim zuständigen Gericht überprüft werden kann. Unter anspruchsberechtigte Verbände fallen die gemäß § 8 Abs. 3 UWG verbandsklagebefugten Institutionen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt Brevo vorbehalten; in diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.

4.2 Nutzungsrechte, geistiges Eigentum

4.2.1 Rechte des Nutzers an geistigem Eigentum

Der Nutzer räumt Brevo alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Rechte (insbesondere Namens-, Marken-, Urheber, Kennzeichenrechte und Corporate Identity) ein. 

Der Nutzer stellt sicher:

  • dass er die Brevo eingeräumten Nutzungsrechte an geistigem Eigentum und gewerblichen Schutzrechten besitzt und diese einräumen konnte, und dass diese Rechte in keiner Weise an Dritte abgetreten, verpfändet, belastet oder in irgendeiner Weise auf Dritte übertragen wurden;
  • dass er weder durch eine Abtretung an einen Dritten noch auf andere Weise etwas veranlasst hat oder veranlassen wird, was diese Nutzungsrechte an geistigem Eigentum und gewerblichen Schutzrechten beeinträchtigen könnte;
  • dass er bei der Nutzung der Dienste keine Inhalte verwendet, welche die Rechte Dritter verletzen könnten;
  • dass keine Rechtsstreitigkeiten oder Verfahren in Bezug auf die Rechte des geistigen Eigentums des Nutzers anhängig sind oder eingeleitet werden.

Darüber hinaus verpflichtet sich der Nutzer, Brevo von sämtliche Ansprüchen Dritter freizustellen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung oder Strafen, denen Brevo aufgrund der Nichteinhaltung dieser Regelung ausgesetzt ist, es sei denn, der Nutzer hat dies nicht zu vertreten. 

4.2.2 Rechte von Brevo an geistigem Eigentum 

Alle Inhalte, insbesondere Computerprogramme, Dienstleistungen, Prozesse, Designs, Technologien, Marken, Kennzeichen und Erfindungen, die auf den Webseiten verwendet werden oder über die Webseiten bzw. die Brevo-Dienste zugänglich sind, sind geistiges Eigentum von Brevo oder seinen Lizenzgebern.

Die Nutzer verpflichten sich, die Webseiten, die Dienste oder eines der oben genannten Elemente nicht für andere als die vertraglich vorgesehenen Zwecke zu verwenden.

4.3 Schutz personenbezogener Daten Dritter

Zum Zwecke der Bereitstellung der Dienste hat Brevo Zugriff auf Informationen, die in den von den Nutzern erstellten E-Mail-Verteilerlisten enthalten sind, sowie auf den Betreff und den Inhalt von E-Mails, die über die Dienste an Verteilerlisten des Nutzers versendet werden. Diese Informationen enthalten personenbezogene Daten Dritter.

4.3.1 Verantwortung der Nutzer in Bezug auf personenbezogene Daten

Als Versender von E-Mails und Verwender der Verteilerlisten ist der Nutzer für die Verarbeitung der in diesen E-Mails und Verteilerlisten enthaltenen personenbezogenen Daten im Sinne der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Wenn der Nutzer in der Europäischen Union ansässig ist oder wenn seine E-Mails oder Verteilerlisten persönliche Daten von Bürgern der Europäischen Union enthalten, stellt der Nutzer sicher, dass er die Bestimmungen der Verordnung EU Nr. 2016/679 vom 27. April 2016 („DSGVO“) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), beachtet und seine Mitarbeiter entsprechend verpflichten, insbesondere:

  • dass die in den übermittelten Dateien enthaltenen personenbezogenen Daten unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften erhoben und verarbeitet werden;
  • dass der Nutzer die betroffenen Personen gemäß den gesetzlichen Vorschriften informiert hat;
  • dass der Nutzer die ggf. für die Erhebung und Verarbeitung erforderlichen Einwilligungen von den betroffenen Personen eingeholt hat;
  • dass der Nutzer den betroffenen Personen die Ausübung ihrer Rechte in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften ermöglicht;
  • dass der Nutzer verpflichtet ist, Informationen zu berichtigen, ergänzen, präzisieren, aktualisieren oder zu löschen, wenn er davon Kenntnis hat, dass die Daten unrichtig, unvollständig, mehrdeutig oder veraltet sind oder wenn die betroffene Person die entsprechenden Betroffenenrechte geltend macht.

Der Nutzer ist allein für Einhaltung von Aufbewahrungspflichten für personenbezogene Daten, die er auf die Brevo-Webseiten hochlädt, verantwortlich. Es ist allein Aufgabe des Nutzers, personenbezogene Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen zu löschen.

Brevo löscht die Daten am Ende des Vertragsverhältnisses mit dem Nutzer, soweit Brevo nicht eine längere Aufbewahrung gesetzlich gestattet ist.

Darüber hinaus ist der Nutzer verpflichtet, keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Artikel 9 DSGVO, insbesondere keine Gesundheitsdaten, keine Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten, keine Sozialversicherungsnummern und keine Bankkartennummern in die auf die Brevo-Plattform hochgeladenen E-Mails, Daten oder Verteilerlisten aufzunehmen. Brevo widerspricht der Verarbeitung solcher personenbezogenen Daten. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Pflicht ist der Nutzer verpflichtet, Brevo von allen Ansprüchen freizustellen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, die Brevo aufgrund der Nichteinhaltung dieser Regelung entstehen, es sei denn, der Nutzer hat dies nicht zu vertreten.

4.3.2 Schutz der persönlichen Daten des Nutzers

Brevo trifft alle gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten, insbesondere um zu verhindern, dass diese verfälscht oder beschädigt werden oder unbefugte Dritte Zugang zu ihnen erlangen.

Zu diesen Maßnahmen gehören:

  • Mehrstufige Firewall
  • Bewährter Virenschutz und Erkennung von Hacking Versuchen
  • Verschlüsselte Datenübertragung mit SSL/https/VPN-Technologie
  • ISO 27001-zertifizierte Rechenzentren

Darüber hinaus erfordert der Zugriff auf die Verarbeitung durch Brevo-Dienste eine Authentifizierung der zugreifenden Personen durch einen individuellen Zugangscode und ein Passwort. Passwort und Zugangscode sind hinreichend sicher und werden regelmäßig erneuert.

Daten, die über ungesicherte Kommunikationskanäle übertragen werden, unterliegen technischen Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, diese Daten für Unbefugte unkenntlich zu machen.

4.3.3 Bedingungen der Auftragsverarbeitung

Brevo handelt als Auftragsverarbeiter im Auftrag des Nutzers und verpflichtet sich, die im Anhang „Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten“ beschriebenen Verpflichtungen einzuhalten.

In diesem Zusammenhang wird festgelegt, dass:

  • der Nutzer seine Verteilerlisten jederzeit durch Anklicken des „Export-Buttons“ von seinem persönlichen Brevo-Account aus zurückerlangen kann.
  • die in den Verteilerlisten enthaltenen personenbezogenen Daten nur in folgenden Fällen an Dritte weitergegeben werden dürfen:

(i) auf eine Weisung des Nutzers, die bestätigt, dass die betroffene Person selbst in die Weitergabe eingewilligt hat;

(ii) auf Verlangen der zuständigen Behörden, auf gerichtliche Anordnung oder im Rahmen eines Rechtsstreits.

 

4.4 Verbotene Nutzungen

Die Nutzung der Brevo-Dienste ist dem Nutzer nur persönlich gestattet und darf nicht kostenlos oder gegen Gebühr Dritten zugänglich gemacht, abgetreten oder übertragen werden. Die Nutzung von Brevo ist auf ein (1) Konto pro Nutzer beschränkt, soweit nicht anderweitig vereinbart.

Jegliche Nutzung der Dienste durch den Nutzer, welche die Infrastruktur von Brevo oder die damit verbundenen Systeme und Netzwerke beschädigen, deaktivieren oder überlasten oder die Nutzung der Dienste durch andere Nutzer beeinträchtigen könnte, ist verboten.

Jeder Versuch des Nutzers, ohne Genehmigung auf Dienste, andere Konten, Computersysteme oder andere Netzwerke, die mit einem Server von Brevo oder einem der Dienste verbunden sind, durch Hacking oder andere Methoden zuzugreifen, ist verboten.

Die Nutzung der Dienste zur Speicherung oder Übermittlung rechtswidriger Inhalte oder im Zusammenhang mit rechtswidrigen Aktivitäten oder zur Förderung solcher Aktivitäten sind verboten, z.B. Inhalte im Zusammenhang mit illegalen Drogen, Hacking-Programmen, Anweisungen zum Zusammenbau oder zur Herstellung von Bomben, Granaten oder anderen Waffen, Materialien, die Gewalt gegen Kinder enthalten oder zu Gewalt ermutigen.

Jegliche Nutzung der Dienste durch den Nutzer, die gegen die Rechtsvorschriften zum Telemarketing, E-Mail-Marketing, Anti-Spam, Anti-Phishing oder den Schutz personenbezogener Daten verstößt, ist verboten.

Jede Nutzung der Dienste, die gegen die Rechte Dritter verstößt, ist verboten.

Im Falle eines Verstoßes gegen die Regelungen aus Ziff. 4.3 behält sich Brevo das Recht vor, den Kunden zu ermahnen und / oder den Zugang des Nutzers zu den Diensten ganz oder teilweise zu sperren. Brevo behält sich auch das Recht vor, ansonsten den Zugriff eines Nutzers auf sein Konto oder auf Dienste zu verweigern oder zu beschränken, soweit die Kontonutzung gegen diese ANB oder gegen gesetzliche Vorschriften in Bezug auf die Versendung von Werbung verstößt. Bei der Entscheidung über eine Sperrung des Kontos oder einer Verweigerung oder Beschränkung der Dienste wird Brevo die berechtigten Interessen des Nutzers angemessen berücksichtigen.

Die folgenden Themen sind im Rahmen der Dienste und auf den Brevo-Webseiten verboten:

  • Das Bewerben von gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, gesetzlich verbotenen, jugendgefährdenden, gegen die guten Sitten verstoßenden oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdenden Inhalten
  • Extremistische Inhalte oder Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland gerichtet sind (verfassungsfeindliche Bestrebungen)
  • Gewichtsverlust
  • Handel oder Umtausch von Währungen, betrügerische Aktien und Börsentransaktionen
  • Heimarbeitsangebote, in denen ein zügiger und hoher Profit versprochen wird, Schneeball- oder Pyramidensysteme
  • Pornografie 
  • Abhilfe bei Erektionsproblemen
  • Abwerbung von Mitarbeitern
  • Angebot von virtuellen Währungen / Initial Coin Offering (ICO)

Konten zu folgenden Themen werden nur unter bestimmten Bedingungen zugelassen:

  • Hellsehen, Wahrsagerei und Astrologie
  • Glücksspiele und andere Geldspiele
  • Dating-Dienste
  • Mitteilungen an Kontakte aus sozialen Netzwerken wie LinkedIn, Xing und Viadeo

5) Leistungsabgrenzung, Verantwortlichkeit und Haftung

5.1 Leistung und Verantwortlichkeit von Brevo

Brevo unternimmt pflichtgemäße Anstrengungen gemäß den anerkannten Regeln der Technik, um dem Nutzer die ordnungsgemäße Ausführung der Dienste in Übereinstimmung mit den ANB zu ermöglichen, garantiert jedoch keine uneingeschränkte Verfügbarkeit oder die Abwesenheit von Fehlern.

Brevo gewährleistet eine Erreichbarkeit der Dienste zu 99% bei einer quartalsweisen Betrachtung. Nicht berücksichtigt werden dabei Ausfallzeiten, die nicht auf einer Pflichtverletzung von Brevo beruhen, etwa Angriffe auf Systeme des Betreibers durch Dritte, unverschuldete Ausfälle von Hardware oder Fälle höherer Gewalt, sowie damit zusammenhängende unplanbare Wartungsarbeiten.

Zum Zweck der Durchführung von Wartungsarbeiten kann Brevo den Zugang zu den Diensten vorübergehend unterbrechen. In einem solchen Fall wird Brevo den Nutzer vorher benachrichtigen und die Dauer der Unterbrechung auf ein Minimum beschränken.

Beim Versand von Nachrichten endet die Pflicht von Brevo, sobald eine Nachricht deren System ordnungsgemäß verlässt.  Brevo übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass die Nachricht tatsächlich den Empfänger erreicht, bzw. für das Ausbleiben von Empfangsfehlern, sofern diese nicht auf einer Fehlfunktion von Brevo oder von Brevo eingeschalteter Subunternehmer beruhen, sondern auf Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs von Brevo liegen. Empfangsfehler außerhalb des Einflussbereichs von Brevo sind beispielsweise bei E-Mails solche Fälle, bei denen die E-Mail vom SPAM-Filter abgefangen wird, das Postfach voll ist, die E-Mail-Adresse nicht existiert, falsch ist oder auf einer sog. Robinsonliste steht, und bei SMS solche Fälle, bei denen das Endgerät ausgeschaltet ist, keinen Netzzugang hat, der Speicher voll ist, die Nummer nicht existiert oder auf einer sog. Robinsonliste steht. Der Nutzer bleibt bei nicht in dem Einflussbereich von Brevo liegenden Empfangsfehlern zur Zahlung des entsprechenden Entgelts verpflichtet. In keinem Fall ist Brevo dafür verantwortlich, dass sich die wirtschaftlichen oder sonstigen Erwartungen des Nutzers im Hinblick auf den Versand von Nachrichten realisieren. 

5.2 Haftung von Brevo

Die nachfolgenden Regelungen zur Haftung und Gewährleistung von Brevo, seinen Beteiligungen oder Partnern, gelten für alle Schadensersatz-, Mangel-, oder an deren Stelle tretenden Ersatzansprüche des Nutzers aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z.B. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, jegliche Pflichtverletzung, Vorliegen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung etc.) nicht aber für Ansprüche des Nutzers

  • wegen Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
  • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch Brevo oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die Brevo eine Garantie übernommen hat, 
  • die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Brevo oder ihrer gesetzlichen Vertreter beruhen,
  • nach dem Produkthaftungsgesetz sowie
  • die von § 44 oder § 44a TKG erfasst werden. 

Für vorstehende Ausnahmen bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

Brevo haftet für leichte oder einfache Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten, d.h. von Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags oder den Vertragszweck ermöglichen oder auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei leicht oder einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Brevo begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss für Brevo vorhersehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Haftung von Brevo für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Entsteht dem Nutzer durch die Nutzung von auf den Webseiten unentgeltlich zur Verfügung gestellten Diensten (einschließlich des Abrufs von kostenlosen Inhalten) ein Schaden, so haftet Brevo nur, soweit der Schaden aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der unentgeltlichen Inhalte und/oder Dienste entstanden ist, und nur bei Vorsatz (einschließlich Arglist) und grober Fahrlässigkeit von Brevo.

Brevo haftet für eine grob fahrlässige Schadensverursachung ihrer Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss für Brevo vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung von Brevo ist insgesamt beschränkt auf die Vergütung, welche der Nutzer in den letzten 12 Monaten vor dem Schadenseintritt an Brevo gezahlt hat. 

Die verschuldensunabhängige Haftung von Brevo im Bereich mietrechtlicher und ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler wird ausdrücklich ausgeschlossen.

5.3 Verantwortlichkeiten und Haftung des Nutzers

Brevo hat das Recht, aber nicht die Pflicht, den Inhalt von E-Mails oder SMS, die der Nutzer über die Dienste sendet, zu überwachen. Der Nutzer ist für die Inhalte der Nachrichten allein verantwortlich.

Der Nutzer ist für die Erstellung und Aufbewahrung von Sicherungskopien in Bezug auf alle auf die Dienste und Webseiten eingestellten Inhalten selbst verantwortlich.

Der Nutzer haftet für Schäden, die Brevo durch die Nichteinhaltung dieser ANB durch den Nutzer entstehen ebenso wie für einen Verstoß gegen die Datenschutz- und Anti-Spam-Richtlinien von Brevo, einer gesetzlichen Regelung, einer behördlichen Anordnung oder einer Bestimmung, die sich aus einem internationalen Abkommen ergibt, es sei denn, der Nutzer hat dies nicht zu vertreten. Der Nutzer stellt insofern Brevo von allen Schäden, Ansprüchen und Rückgriffen Dritter frei.

6) Änderungen der Nutzungsbedingungen, der Richtlinien von Brevo und des Angebots

Brevo kann diese ANB, seine Anti-Spam- und Datenschutzrichtlinien sowie sein Angebot auch mit Wirkung für bereits bestehende Vertragsverhältnisse gemäß dem nachstehend beschriebenen Verfahren oder im Wege der Änderungskündigung ändern. 

Der Nutzer wird per E-Mail oder direkt auf seinem Brevo-Konto über alle Änderungen benachrichtigt und aufgefordert, die Änderung zu akzeptieren, um die Dienste weiterhin nutzen zu können. Wenn eine Änderung für den Nutzer ungünstig ist, hat der Nutzer 30 Kalendertage Zeit, das Paket zu kündigen. Erhält Brevo keine Kündigung, gelten die Änderungen als durch den Nutzer genehmigt. 

Die ANB, die Anti-Spam- und Datenschutzrichtlinien von Brevo sowie das mit den letzten Änderungen aktualisierte Angebot sind jederzeit auf den Webseiten verfügbar.

7) Laufzeit, Beendigung

Die Laufzeit des Nutzungsvertrags richtet sich nach dem jeweils vom Nutzer gebuchten Paket. 

Kostenlose Pakete haben keine bestimmte Vertragslaufzeit, jede Partei kann den Nutzungsvertrag mit einer Frist von einem Tag zum Ablauf des Folgetags ordentlich kündigen.  

Kostenpflichtige Pakete haben, je nachdem was der Nutzer bei Abschluss des Nutzungsvertrags gebucht hat, eine monatliche oder jährliche Laufzeit. Während dieser festen Laufzeit kann der Nutzungsvertrag von keiner Partei ordentlich, sondern nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. 

Kostenpflichtige Pakete verlängern sich am Ende der Laufzeit des Pakets (z.B. ein Monat) jeweils automatisch um eine weitere Laufzeit, die der anfänglichen Laufzeit entspricht (gemäß Beispiel: ein Monat). Jede Partei kann eine automatische Verlängerung der Laufzeit verhindern, indem sie zuvor kündigt.

Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag in seinem Konto oder per E-Mail kündigen. Kündigt der Nutzer einen Nutzungsvertrag über ein Paket, läuft das Paket bis zum Ende der bereits begonnenen Laufzeit weiter und wird dann nicht erneuert. Ein am Ende der Laufzeit etwaig vorhandenes Guthaben des Nutzers verfällt.

Das Recht der Parteien, den Nutzungsvertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Brevo ist insbesondere zu einer Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Nutzer gegen diese ANB verstößt. 

Bei Kündigungen durch Brevo erhält der Nutzer für 2 Wochen die Gelegenheit, die auf den Diensten gespeicherten Daten einzusehen und ggf. rückzusichern.

8) Höhere Gewalt

Die Parteien haften nicht, wenn die Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung einer ihrer Verpflichtungen auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist.

Unter höherer Gewalt versteht man jedes äußere Ereignis, das nicht verhindert werden konnte, und eine der Parteien an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindert oder diese übermäßig erschwert.

Ausdrücklich werden als Fälle höherer Gewalt betrachtet, ohne dass diese Aufzählung abschließend oder einschränkend ist:

  • Kriege, bewaffnete Konflikte, Aufstände, Aufstände, Sabotage, Terrorakte;
  • General- oder Teilstreiks, inner- oder außerhalb von Brevo, bei einem Lieferanten oder Telekommunikations-Betreiber, Aussperrungen, Blockaden von Transporteinrichtungen oder Beschaffungen aus welchem Grund auch immer;
  • Naturkatastrophen, die zur Beschädigung der Infrastruktur bei Brevo führen, wie Brände, Stürme, Überschwemmungen, Wasserschäden;
  • Infektionskrankheiten oder Epidemien an einem für die Leistungserbringung relevanten Leistungsort;
  • staatliche oder gesetzliche Beschränkungen, gesetzliche oder behördliche Änderungen der Vermarktungsformen, Fälle, die die Aussetzung, den Widerruf oder die Aufhebung einer Genehmigung durch eine relevante zuständige Behörde betreffen;
  • Unterbrechungen des Netzwerks von Brevo, seines Subunternehmers oder seines Lieferanten infolge von Computerausfällen, Blockierung von Telekommunikationsmitteln, unabhängig davon, ob diese auf externe Angriffe, Unterbrechungen der Dienste durch den Zugangsanbieter oder andere Personen zurückzuführen sind, sowie jedes andere Ereignis, das nicht Brevo, seinem Subunternehmer oder seinem Lieferanten zuzuschreiben ist und die normale Ausführung der erbrachten Dienstleistungen verhindert;
  • Unterbrechungen der Stromversorgung von mehr als 48 Stunden.

Jede Partei benachrichtigt die andere Partei über jedes Ereignis höherer Gewalt.

9) Referenznennung

Brevo ist berechtigt, den Firmennamen und die Logos des Nutzers als Referenz in seinen Kommunikationsmedien zu nennen. Der Nutzer erteilt Brevo kostenlos die dafür notwendigen Nutzungsrechte. Der Nutzer kann diese Berechtigung jederzeit gegenüber Brevo per E-Mail widerrufen.

10) Verzicht

Die Parteien sind sich darüber einig, dass jede Duldung einer Situation durch eine Partei der anderen Partei keine Rechte in dieser Hinsicht einräumt. Darüber hinaus darf eine solche Duldung nicht als Verzicht auf die betreffenden Rechte ausgelegt werden.

11) Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Der Nutzungsvertrag und diese ANB unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN Kaufrechts (CISG).

Der ausschließliche Gerichtstand für alle Streitigkeit zwischen den Parteien, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem Nutzungsverhältnis ergeben, liegt bei den staatlichen Gerichten am Sitz von Brevo, sofern nicht durch Gesetz ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Brevo darf jedoch den Nutzer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

ANLAGE 1 – Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten

Zwischen dem Nutzer und Brevo wird dieser Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen.

Der Nutzer kann diesen Vertrag in seinem Account nach der Eröffnung eines Accounts bei Brevo mit seinen individuellen Daten personalisieren.